Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.08.1989 - BL 183/89, BL 184/89, BL 185/89, BL 183 185/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5216
OLG Bremen, 16.08.1989 - BL 183/89, BL 184/89, BL 185/89, BL 183 185/89 (https://dejure.org/1989,5216)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.08.1989 - BL 183/89, BL 184/89, BL 185/89, BL 183 185/89 (https://dejure.org/1989,5216)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. August 1989 - BL 183/89, BL 184/89, BL 185/89, BL 183 185/89 (https://dejure.org/1989,5216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von Haftbefehlen; Uneingeschränkte Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo für die Strafzumessung; Berücksichtigung der nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließenden Einwirkung polizeilicher Lockspitzel i.R.d. Rechtfertigung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 112 § 120
    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Betäubungsmittelstraftat unter Mitwirkung verdeckter Ermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).

    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist weiter zu berücksichtigen, daß sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs eines Beschuldigten gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfG in JZ 1980, 350 m.w.N.) und daß sich die Angeklagten bei der in Aussicht genommenen neuen Hauptverhandlung ab 09.01.1990 alsdann länger als 1 1/2 Jahre in Untersuchungshaft befinden würden.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Ermittlern zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der organisierten Rauschgiftkriminalität, ist nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich notwendig und zulässig (vgl. BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NJW 1987, 1874 = NStZ 1987, 276 ).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Die hier nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließende Einwirkung polizeilicher Lockspitzel auf die Angeklagten ist nach der inzwischen hierzu gefestigten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich bei der Strafzumessung und dort vor allem auch bei der Entscheidung über den angewendeten Strafrahmen zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345 ; BGH in StV 1985, 323 , StV 1985, 366 , StV 1986, 100 , StV 1988, 296 ).
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage, ob einzelne Ergebnisse der gemäß § 100a StPO angeordneten Telefonüberwachungen - etwa wegen Fehlens der in § 100a Abs. 2 geforderten Anordnungsvoraussetzungen oder wegen "gezielten Aushorchens" seitens eines unter Vortäuschung einer falschen Identität arbeitenden Ermittlers (vgl. dazu unentschieden: BGH StV 1986, 185 [187]; zur Problematik im übrigen Schäfer _ LR 24. A. Rdnr. 43a, 44 zu § 100a; Kühl StV 1986, 187 ff.) - verwertbar sind oder nicht, kann ebenso dahingestellt bleiben, wie die weitere Überlegung, ob einzelne der zur Aufklärung erforderlichen Zeugen in der erneuten Hauptverhandlung zur Verfügung stehen oder "unerreichbar" sein werden, denn die übrigen in der Anklageschrift der StA Bremen v. 27.09.1988 angebotenen Beweismittel rechtfertigen die Annahme einer möglichen Verurteilung.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Ermittlern zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, insbesondere der organisierten Rauschgiftkriminalität, ist nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich notwendig und zulässig (vgl. BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NJW 1987, 1874 = NStZ 1987, 276 ).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Auszug aus OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89
    Darüber hinaus fuhrt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH selbst die Einflußnahme eines Lockspitzels auf einen zur Tat zunächst noch nicht bereiten Täter im allgemeinen auch dann nicht zu einem Verfahrenshindernis, wenn dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten werden (vgl. BGH in NStZ 1985, 131 , StV 1985, 309 , StV 1985, 398 , StV 1986, 100 und StV 1986, 284 ).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden

  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

  • BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85

    25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen

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